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Baustein 2: Unternehmensform

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Die drei Gründer der Imaging GmbH haben die Rechtsform der GmbH mit Firmensitz in Stuttgart gewählt. Das Unternehmen wurde am 1. April 2004 gegründet, das Stammkapital in Höhe von 50.000 Euro wurde bar eingezahlt. Die Unternehmensanteile wurden zu gleichen Teilen verteilt. Alle Patente der Gründungsgesellschafter wurden bereits an die Imaging GmbH übertragen. Es gibt einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer. Derzeit wird mit Multiplikatoren des Geschäftsmodells sowie der Hausbank über eine Mitgliedschaft im Beirat des Unternehmens verhandelt.

Es ist geplant, für wichtige Mitarbeiter die Möglichkeit einer Beteiligung einzuräumen. Kapitalgebern, insbesondere aus dem Venture Capital Bereich wird die Möglichkeit eröffnet, Eigenkapital gegen Unternehmensanteile in die Gesellschaft einzubringen.

Was sagt der Leser?

In diesem Teil des Geschäftsplans sollten wesentliche Aussagen zur Rechtsform und Gesellschafterstruktur genannt werden. Die Imaging GmbH nennt darüber hinaus die Höhe des Stammkapitals sowie die Verteilung auf die einzelnen Gesellschafter. Ebenfalls hat das Unternehmen einen Beirat eingerichtet, welcher die Geschäftsleitung unterstützen soll. Auch ist geplant, einigen führenden Mitarbeitern Unternehmensanteile zu übertragen, um deren Verbindung zum Unternehmen zu festigen und diese für ihre wichtige und erfolgreiche Arbeit zu belohnen. Da das Unternehmen Kapitalbedarf hat, räumen die Gesellschafter potenziellen Kapitalgebern im Zuge einer Finanzierung ebenfalls die Möglichkeit ein, sich am Unternehmen zu beteiligen. Diese Ausführungen sind für Leser, insbesondere für Kapitalgeber von Bedeutung, da hieran die Bereitschaft gemessen werden kann, Unternehmensanteile abzugeben, um das Unternehmen als Einheit weiter voranzubringen. Ferner zeigt die Tatsache, dass ein Beirat eingesetzt werden soll, ebenfalls strategische Weitsicht, da es immer von Vorteil ist, Ratgeber an das Unternehmen anzulehnen bzw. über eine Beiratstätigkeit organisatorisch zu integrieren. Die Aufgaben des Beirats sind individuell zu formulieren, grundsätzlich ähnlich den Aufgaben eines Aufsichtsrats bei der Aktiengesellschaft.

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