Fragebogen
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Auf Du und Du mit dem Finanzamt
Unternehmensgründer haben alle Hände voll zu tun. Zu ihrem Pflichtprogramm gehört auch das sorgfältige Ausfüllen des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“, den ihnen das Finanzamt automatisch zusendet. Freiberufliche Gründer sollten sich frühzeitig direkt ans Finanzamt wenden. Wichtig ist, dass Freiberufler bei ihrem Berufsverband oder ihren Steuerberatern nachfragen, ob die Tätigkeit möglicherweise doch als gewerblich einzustufen ist. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Gewerbesteuer nur für den Gewerbeertrag fällig wird.
Detaillierte Informationen rund ums Thema Steuern gibt es im kostenlosen IHK-Merkblatt „Steuern für Existenzgründer“.
Steuerarten, die Gründer kennen sollten:
- Umsatzsteuer: Sie wird in der Regel fällig, wenn ein Unternehmer Waren oder Leistungen verkauft. Meist gelten 19 Prozent, für bestimmte Umsätze nur 7 Prozent. Umsatzsteuern sind in den Rechnungen extra auszuweisen.
- Einkommensteuer: Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den der Unternehmer nach Abzug aller Betriebsausgaben mit seinem Unternehmen erwirtschaftet (plus Solidaritätszuschlag).
- Gewerbesteuer: Wer ein Gewerbe betreibt, muss Gewerbesteuer zahlen. „Natürliche“ Personen und Personengesellschaften können einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen. Für Angehörige freier Berufe entfällt die Gewerbesteuer.
- Körperschaftsteuer: Diese Steuerart gilt unter anderem für Kapitalgesellschaften, etwa GmbH oder AG, sowie für Genossenschaften und andere Personenvereinigungen oder Vermögensmassen. Als Besteuerungsgrundlage dient das Einkommen der Körperschaft, in der Regel innerhalb des Kalenderjahres. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag.


