Personengesellschaften
Seite vorlesenWer nicht als Einzelunternehmer, sondern zusammen mit anderen Personen unternehmerisch tätig werden will, muss sich für eine Rechtsform innerhalb der Gesellschaften entscheiden. Dabei sind Personen- oder Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Zu den Personengesellschaften gehören:
a. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Sobald Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, um gemeinsam ein Unternehmen zu gründen, bilden Sie - falls nichts anderes bestimmt ist - automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt. Diese unkomplizierte Art der Personengesellschaft kommt in der Praxis häufig vor.
- Vorteile
Geringer Gründungsaufwand, minimale Gründungskosten; kein Stammkapital erforderlich; "einfache" Partnerschaft; geeignet für kleine Gewerbebetriebe, deren Geschäftsvolumen eine HR-Eintragung nicht rechtfertigt; Gesellschaftsvertrag zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. - Nachteile
Alle Partner der GbR haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Betriebs- und Privatvermögen; ungeeignet für Unternehmen mit wirtschaftlich bedeutsamen und risikoreichem Geschäftsbetrieb.
Ausführlichere Informationen über die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) bietet Ihnen das nachfolgende Informationsangebot der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
b. Offene Handelsgesellschaft (OHG oder oHG)
Die OHG ist eine - mit der GbR verwandte - Rechtsform für Kaufleute, die gemeinsam mit einem Partner / mit Partnern ein Handelsunternehmen gründen wollen. Alle Partner, die sog. Gesellschafter, sind zur Führung der Geschäfte berechtigt (soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt). In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass die Gesellschafter sich im Gesellschaftsvertrag darauf einigen, dass ein Gesellschafter mit der Führung der Geschäfte beauftragt wird.
Die OHG muss zwingend in das Handelsregister eingetragen werden. Ein bestimmtes Mindestkapital ist hingegen nicht erforderlich. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG mit ihren jeweiligen Geschäftsanteilen sowie mit ihrem Privatvermögen (wenn und soweit der Gesellschaftsvertrag im Einzelfall nichts anderes bestimmt).
- Vorteile
Kein Mindestkapital erforderlich; besser geeignet als die GbR für wirtschaftlich bedeutsamere Unternehmen, da die OHG unter ihrem Firmennamen Rechte erwerben und Pflichten eingehen kann
- Nachteile
Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen; Gründungsaufwand- und Kosten (im Vergleich zur GbR) etwas höher (ca. 100 € bei Einheitswert der OHG von 50.000 €, ca. 200 € bei Einheitswert bis 500.000 €).
Ausführlichere Informationen über die Rechtsform der OHG bietet Ihnen das nachfolgende Informationsangebot der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
c. Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der KG gibt es nicht nur die Grundform der KG, sondern auch noch die Sonderform der GmbH & Co. KG mit einigen Abweichungen in der rechtlichen Konstruktion.
(1) KG (Grundform)
Die KG ist wie die OHG eine besondere Rechtsform für ein Handelsunternehmen (d.h. für ein Unternehmen, das im Sinne des § 1 Abs. 2 einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert). Sie ist vor allem für Unternehmer geeignet, die zusätzliches Startkapital suchen, jedoch alleiniger Chef im Unternehmen bleiben möchten. Die Personenmehrheit innerhalb der KG besteht aus dem Unternehmer (Komplementär) sowie aus weiteren Gesellschaftern (sog. Kommanditisten), die sich lediglich finanziell am gemeinsamen Unternehmen beteiligen. Die Kommanditisten haften nur mit der Höhe ihrer Einlage. Der Komplementär hingegen führt die Geschäfte alleinverantwortlich (falls dies vertraglich nicht anders geregelt wird) und haftet unbeschränkt, d.h. auch mit seinem Privatvermögen. Die KG muss zwingend in das Handelsregister eingetragen werden.
- Vorteile
Kein Mindestkapital erforderlich; zusätzliches Eigenkapital; große Unabhängigkeit des Unternehmers; Gründungsaufwand und -kosten wie bei der OHG; zu empfehlen für Unternehmen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung.
- Nachteile
Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.
Ausführlichere Informationen über die Rechtsform der KG bietet Ihnen das nachfolgende Informationsangebot der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.
(2) GmbH & Co. KG
Bei der sog. GmbH & Co. KG handelt es sich anders als man vielleicht beim ersten Hören vermutet im Kern um eine KG.
Die Besonderheit der GmbH & Co. KG liegt darin, dass der Unternehmer (Komplementär), der bei einer "einfachen" KG (Grundform) mit seinem Privatvermögen haften würde, keine natürliche Person, sondern eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist. Dadurch wird die Haftung des Komplementärs auf das GmbH-Kapital beschränkt.
Die GmbH & Co. KG eignet sich, wenn Sie ein Handelsunternehmen als Kommanditgesellschaft führen möchten, jedoch nicht das hohe Haftungsrisiko eines Komplemetärs der KG eingehen wollen. Die Gesellschafter der GmbH sind meistens die Kommanditisten der KG.
- Vorteile
Beschränkte Haftung; zusätzliches Eigenkapital
- Nachteile
Eintrag ins Handelsregister und notarielle Beurkundung notwendig; Gefahr der Überschuldung bei zu geringer Kapitalausstattung.
Ausführlichere Informationen über die Rechtsform der GmbH & Co. KG bietet Ihnen das nachfolgende Informationsangebot der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.



