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Rechtsformen

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Rechtsformen

Die Wahl der "richtigen" Rechtsform stellt den Unternehmer bereits in der Gründungsphase vor eine schwierige Entscheidung. Denn von der Rechtsform wird nicht nur das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens maßgeblich geprägt, sondern sie hat auch eine Vielzahl rechtlicher, finanzieller, struktureller und persönlicher Konsequenzen.

Das deutsche Rechtssystem bietet Unternehmern im Wesentlichen die Wahl zwischen einem knappen Dutzend verschiedener Rechtsformen (vgl. das Schaubild auf dieser Seite unten).

Die erste grundlegende Unterscheidung hängt davon ab, ob nur eine Person allein oder mehrere Personen gemeinschaftlich tätig werden. Demzufolge differenziert man zwischen

  • Einzelunternehmen (eine Person) und
  • Gesellschaften (Personenmehrheit).

Die zweite grundlegende Unterscheidung betrifft die Gesellschaften. Hier wird zwischen

  • Personengesellschaften und
  • Kapitalgesellschaften differenziert.

Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich neben ihrer rechtlichen Konstruktion (insbesondere Fragen der Rechtspersönlichkeit, Vertretung und Haftung) vor allem in der steuerlichen Behandlung.

Zu den Personengesellschaften gehören:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)

Zu den Kapitalgesellschaften zählt man:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
    (UG[haftungsbeschränkt])
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Darüber hinaus haben sich vor allem in jüngster Zeit auch eine Reihe von Sonder- und Mischformen entwickelt. So gibt es beispielsweise eine neue Personengesellschaft für Freiberufler namens Partnerschaftsgesellschaft (PartnG). Als Unterformen der klassischen Kapitalgesellschaften haben sich die Ein-Personen-GmbH sowie "Kleine AG" entwickelt.

Eine der bekanntesten Mischformen ist die GmbH & Co. KG, bei der es sich im Kern um eine KG handelt, deren "Vollhafter" eine - haftungsbeschränkte - GmbH ist.
Eine der verbreitesten Sonder- und Mischformen ist die eingetragene Genossenschaft. Über 2,7 Millionen Bayern sind Mitglied in einer Genossenschaft. Als Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl ist es der Zweck einer Genossenschaft, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.
Sonder- und Mischformen entwickeln sich auch aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Nach einigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) ist es mittlerweile möglich, in Deutschland eine ausländische Rechtsform zu wählen wie zum Beispiel die sogenannte "Limited (Ltd.)" nach britischem Recht. Ebenso besteht bei grenzüberschreitendem Tätigwerden von mindestens zwei Unternehmen die Möglichkeit, eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) zu bilden. Darüber hinaus wurde für größere Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, die Europäische Aktiengesellschaft (SE) geschaffen.

 

Der Weg zur richtigen Rechtsform

Die "optimale" Rechtsform, die allen Anforderungen und Wünschen des Unternehmers entspricht, wird es vermutlich nicht geben. Folglich geht es bei der Existenzgründung darum, die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen sorgsam gegeneinander abzuwägen.

Zwar schreibt das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht die Grundstrukturen der einzelnen Rechtsformen verbindlich vor. Es ist deshalb nicht möglich, sich selbst eine neue Rechtsform zu stricken und diese auf dem Markt einzuführen. Jedoch können diese Grundstrukturen durchaus den individuellen Bedürfnissen des Unternehmers im Einzelfall angepasst werden.

Eine nachträgliche Änderung der Rechtsform ist ebenfalls nicht ausgeschlossen, jedoch vielfach zeitaufwendig und kostenintensiv - und wirkt sich unter Umständen störend auf den Geschäftsbetrieb aus. Deshalb ist es wohl der weitaus bessere Weg für Existenzgründer, sich bereits frühzeitig und umfassend zu informieren und dann die Rechtsformwahl zu treffen.

Die nachfolgenden Informationen sollen als Einstieg in die Thematik dienen und Ihnen die zur Verfügung stehenden Rechtsformen näher vorstellen. Eine umfassende rechtliche Beratung im Einzelfall hingegen können und sollen sie nicht ersetzen.

Kernfragen der Rechtsformenwahl

Die Wahl der "richtigen" Rechtsform für Ihr Unternehmen hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab. Dennoch gibt es wichtige Kernfragen, die Sie sich gleich zu Beginn Ihrer Überlegungen stellen sollten, um von vorne herein den richtigen Weg einzuschlagen...

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Kurzinformationen: Kaufleute und Nicht-Kaufleute

Ob man im Geschäftsverkehr als Unternehmer auch gleichzeitig Kaufmann bzw. Kauffrau ist, hängt zum einen von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ab - und beim Einzelunternehmer zudem vom Umfang des Geschäftsbetriebes...

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Rechtsformen im Überblick

Zunächst werden die wesentlichen Merkmale der einzelnen Rechtsformen beschrieben. Von dort aus können Sie ausführlichere Erläuterungen zu den einzelnen Rechtsformen durch einen weiteren Klick abrufen.

Tabelle: Rechtsformen im Vergleich

Hier finden Sie die wichtigsten Merkposten zu den in der Praxis am meisten relevanten Rechtsformen in aller Kürze.

 

Vergleich der Rechtsformen in tabellarischer Abbildung
RechtsformMindest-
kapital
HaftungFormali-
täten
HR- PflichtSonstiges
RechtsformMindest-
kapital
HaftungFormali-
täten
HRSonstiges
Einzel-
unter-
nehmen
neinvollgeringnein (ggfls. ja)geeignet zum Einstieg; volle Kontrolle; volle Haftung
GbRneinvollgeringneineinfache Partnerschaft; zusammen mehr Eigenkapital und/oder Fähigkeiten
oHGneinvollmitteljavolles Risiko für jeden Gesellschafter
KGneinKomple-mentär(e)
voll

Komman-ditist(en)
beschränkt auf Einlage
mitteljaForm des Einzel-unternehmens, das Finanzpartner einbindet
GmbH & Co. KG25.000 €beschränktvielejafür Unternehmer, die eine KG ohne volle Komplementär-Haftung wollen
GmbH25.000 €beschränktvielejaHaftungsrisiko beschränkt auf Höhe des Stammkapitales
Ein-
Personen-
GmbH
25.000 €beschränktvielejafür Einzel-unternehmer, die ihr Haftungsrisiko beschränken wollen
Unternehmer-
gesellschaft
(haftungs-
beschränkt)
1€ (bei Gründung)beschränktjageeignet zum Einstieg; Haftung beschränkt auf
die Höhe des Stammkapitales
Kleine AG50.000 €beschränktvielejaEigenkapital durch relativ wenige Aktionär/e ohne Börsennotierung
PartGneinmöglichgeringnein (ggfls. ja)für Freiberufler in größeren Einheiten; für Kooperationen in anderen freien Berufen
eGneinbeschränktmittelGenReg für Freiberufler, Koooperationen in Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Landwirtschaft
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