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Regionalförderung: Investitionszuschüsse für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft

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Primäres Ziel der Regionalförderung ist es, strukturschwachen Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu erleichtern und regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen. Darüber hinaus soll die Regionalförderung dazu beitragen, das gesamtwirtschaftliche Wachstum in den strukturschwachen Regionen durch die Schaffung von dauerhaft wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen zu stärken.

Voraussetzungen

Investitionen sind grundsätzlich förderfähig, wenn:

  • die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind
  • die Betriebsstätte überwiegend überregionalen Absatz erzielt
  • die Betriebsstätte in einem Fördergebiet liegt
  • die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind
  • neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und vorhandene gesichert werden

Art der Förderung

Die Förderung (=Zuwendung) kann grundsätzlich als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehens beantragt werden.

Regionale Förderungsprogramme einschließlich Fremdenverkehrsförderung

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