Regionalförderung: Investitionszuschüsse für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft
Seite vorlesenPrimäres Ziel der Regionalförderung ist es, strukturschwachen Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu erleichtern und regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen. Darüber hinaus soll die Regionalförderung dazu beitragen, das gesamtwirtschaftliche Wachstum in den strukturschwachen Regionen durch die Schaffung von dauerhaft wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen zu stärken.
Voraussetzungen
Investitionen sind grundsätzlich förderfähig, wenn:
- die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind
- die Betriebsstätte überwiegend überregionalen Absatz erzielt
- die Betriebsstätte in einem Fördergebiet liegt
- die Finanzierungshilfen zur Durchfinanzierung notwendig sind
- neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und vorhandene gesichert werden
Art der Förderung
Die Förderung (=Zuwendung) kann grundsätzlich als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehens beantragt werden.



