Darlehen
Seite vorlesen
Staatliche Darlehensförderprogramme bieten im Vergleich zur normalen Bankfinanzierung üblicherweise niedrigere Zinsen, eine längere Laufzeit sowie günstigere Rückzahlungsbedingungen. Welches Programm sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation des Gründers, der Art des Gründungsvorhabens und den jeweiligen Voraussetzungen und Konditionen der einzelnen Programme ab.
Anträge auf öffentliche Förderungen sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut (Hausbank) bei den Förderinstitutionen einzureichen. Als "Hausbank" bearbeiten Banken und Sparkassen nicht nur die staatlichen Förderkredite, sie begeben sich bei deren Auszahlung auch ins Obligo. Je nach Programm kann die Hausbank teilweise von der Rückhaftung freigestellt werden - dies steigert ihre Bereitschaft, auch risikoreichere Vorhaben zu unterstützen.
Tipp!
Die Förderprogramme können teilweise auch kombiniert, also parallel in Anspruch genommen werden.
Darlehensförderprogramme für Existenzgründer in Bayern:
- Startkredit
Darlehensprogramm des Freistaats Bayern aus dem bayerischen Mittelstandskreditprogramm (MKP) mit besonders günstigen Konditionen für Existenzgründer.
Der Finanzierungsanteil des MKP-Darlehens "Startkredit" beträgt dabei grundsätzlich bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der LfA Förderbank Bayern.
- Startkredit100
Ergänzungsdarlehen für Gründer, die mit dem Startkredit gefördert werden.
Der Finanzierungsanteil kann mit Hilfe des Startkredits 100 auf bis zu 100 Prozent aufgestockt werden.
Weitere Informationen erteilt die LfA Förderbank Bayern.
- Universalkredit
Investitionen im Rahmen von Gründungsvorhaben, bei denen aufgrund der Antragsvoraussetzungen keine Förderung durch die Startkredite möglich ist, können mit dem Universalkredit gegebenenfalls zu 100 Prozent finanziert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der LfA Förderbank Bayern.
- München Fonds: München Fonds ist das Existenzgründungsprogramm der Landeshauptstadt München in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse München.
Über diesen Fonds können Gründer mit geringem Kapitalbedarf und geringen banrelevanten Sicherheiten schnell und unbürokratisch ein Darlehen erhalten.
Für eine erste Beratung können sich Unternehmensgründer an das Münchner Existenzgründungsbüro oder das Existenzgründungs-Beratungszentrum der Stadtsparkasse München wenden.
Ein Informationsblatt (PDF) erhalten Sie hier
- KfW Unternehmerkredit: Mittels des KfW-Mittelstandsprogramms werden zinsgünstige, langfristige Darlehen sowohl an neu gegründete als auch an bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe vergeben.
Weitere Informationen erteilt die KfW-Mittelstandsbank.
- KfW Startgeld: Dieses Förderprogramm ist speziell auf Gründungen mit geringem Finanzierungsbedarf abgestellt.
Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird.
Weitere Informationen sind erhältlich bei der KfW-Mittelstandsbank.
- ERP-Kapital für Gründung (Unternehmerkapital)
Hierbei handelt es sich um ein Darlehen für Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe (ohne Heilberufe), Betriebsnachfolger sowie aktive Teilhaber an einem Unternehmen beim Start und innerhalb von drei Jahren nach Gründung.
Der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie über entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW-Mittelstandsbank.
- ERP-Regionalförderprogramm
Kleine und mittlere Unternehmen in den deutschen Regionalfördergebieten können Mittel aus dem ERP-Regionalförderprogramm zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in Anspruch nehmen. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft (Handwerk, Industrie, Dienstleistung,
Handel), Freiberufler und Privatleute, die Gewerbeimmobilien
vermieten oder verpachten.
Weitere Informationen erteilt die KfW-Mittelstandsbank.


