Bürgschaften
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Damit auch Unternehmen, die nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, Bankkredite aufnehmen können, existiert in Bayern ein System öffentlicher Bürgschaften. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Existenzgründern und Angehörige freier Berufe sowie Produktions- und Absatzgenossenschaften in Bayern.
Verbürgt werden Kredite, die insbesondere folgenden Vorhaben dienen:
- Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe und freiberuflicher Existenzen
- Innovations- und Kooperationsvorhaben
- in besonderen Fällen auch Deckung des Betriebsmittelbedarfs, vor allem in Verbindung mit Investitionen.
- Eine Bürgschaft soll in der Regel den Betrag von 5 Mio. € Euro (maximal 80 Prozent der Darlehenssumme) und eine Laufzeit von 15 Jahren nicht überschreiten.
Die Übernahme einer Bürgschaft wird zusammen mit dem Darlehen über die Hausbank beantragt. Je nach Tätigkeitsbereich des Existenzgründers übernimmt die Bürgschaftsbank Bayern oder die LfA-Förderbank Bayern die Bürgschaft. Grundsätzlich gilt, dass die LfA nur für diejenigen Darlehen bürgt, die nicht bei der Bürgschaftsbank beantragt werden können.
Die Bürgschaftsbank Bayern bietet Bürgschaften für: Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststätten sowie Gartenbau.
Für Bürgschaften in anderen Branchen ist die LfA der Ansprechpartner.
Detaillierte Informationen liefert ein Merkblatt der LfA (PDF-Download).





