Förderung
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Zur Förderung des Mittelstandes und insbesondere von Existenzgründungen gibt es von Bund und Land verschiedene Förderprogramme. Bei ihnen allen ist zu beachten, dass
- der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird („Vorbeginnklausel") und
- die Finanzierungshilfen über die Hausbank des Antragstellers eingereicht und ausgezahlt werden („Hausbank-Prinzip“)
Anders als der Name suggeriert, richten sich Gründungshilfen keineswegs ausschließlich an unmittelbar gegründete Unternehmen. Existenzgründerprogramme mit besonders günstigen Konditionen sind teilweise darüber hinaus auch zur Finanzierung von Folgeinvestitionen während der Existenzfestigungsphase (je nach Programm 3 bis 8 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) einsetzbar.
Die verschiedenen Förderarten sind:
- Darlehen
- Bürgschaften
- Zuschüsse
- Beteiligungen
- Wagniskapital
- Risikokapital
- Business Angels
- Hilfe auf Auslandsmärkten
Auch Netzwerke und Kooperationen können eine wertvolle Hilfe für Existenzgründer und junge Unternehmen sein.
Für Start-ups ist es oft schwierig, den Durchblick in der vielfältigen Förderlandschaft zu behalten. Deswegen bietet das netzwerk nordbayern mit seinem Förder-Index eine erste Orientierung über die zahlreichen Programme, wie Freistaat, Bund und EU Geschäftsvorhaben finanziell unterstützen. Die Informationen zu Art, Dauer und Voraussetzungen der Förderungen wurden jetzt aktualisiert und in das n2 Start-up Wiki, ein Online-Lexikon des netzwerk nordbayern, eingestellt. Dabei wurden insbesondere auch die im Rahmen der Wirtschaftskrise neu aufgelegten Programme bzw. veränderten Konditionen aufgenommen.
Beispiele für Netzwerke


