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Pflichten des Geschäftsführers

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a) Pflichten als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber haben Sie gesetzliche Pflichten gegenüber Ihren Arbeitnehmern.

Die wichtigsten sind: 

  • Erstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrages
  • Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei verschiedenen Institutionen (z.B. Finanzamt, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Krankenkassen)
  • Erstellung eines Arbeitszeugnisses oder einer Arbeitsbestätigung und die Rückgabe der Unterlagen (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweise usw.) im Falle einer Kündigung, was auch in der Probezeit geschehen kann.
  • Gehaltszahlung
  • Urlaubsgewährung

b) Haftpflicht

Haftpflicht ist die Pflicht, einen anderen, dem durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist, durch Schadenersatz zu entschädigen. Für diesen Fall kann man sich mit einer Haftpflichtversicherung versichern.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die anderen im Rahmen des Geschäftsbetriebes zustoßen – etwa wenn sich jemand auf dem Firmengelände verletzt.

Bei manchen Berufen, wie z.B. Rechtsanwälten oder Vermögensberatern ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht. Aber auch jedem anderem Unternehmen, jung oder alt, ist eine solche Versicherung zu empfehlen.

c) Angaben im Geschäftsverkehrs

Ob in einem Geschäftsbrief, einer E-Mail oder einem Fax müssen auf dem Schreiben bestimmte Informationen leicht erkennbar sein.

  • Rechtsform der Firma
  • Sitz (bei juristischen Person)
  • Registergericht
  • Nummer, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • Name(n) des (der) Geschäftsführer(s)

 

 

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