Buchhaltung
Seite vorlesenBuchhaltung:
In Ihrer Buchhaltung halten Sie alle Einnahmen und Ausgaben sowie Erträge und Aufwendungen fest. Sie können sich mit Hilfe der Buchhaltung über die aktuelle finanzielle Situation Ihres Unternehmens informieren.
Denn für den Erfolg eines Unternehmens ist nicht nur ein gutes Produkt- und Leistungsangebot notwendig, sondern auch eine kaufmännisch fundierte Führung.
Wer ist zur Buchhaltung verpflichtet?
Zur Buchhaltung verpflichtet sind alle Kaufleute, also alle Unternehmer, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben und Kapitalgesellschaften.
Ferner sind Sie zur Buchhaltung verpflichtet:
- wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt oder
- wenn die Umsätze 500.000 Euro im Geschäftsjahr übersteigen;
- wenn sich Personengesellschaften oder Einzelunternehmen freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
Wenn Sie nicht der Buchhaltungspflicht unterliegen, zum Beispiel als Freiberufler, müssen Sie den Gewinn per Einnahmeüberschussrechnung ermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie hier (PDF-Download)
Sollten Sie über keine entsprechenden Kenntnisse verfügen, ist eine Fortbildung in diesem Bereich für die Betriebsführung in jedem Fall empfehlenswert - auch wenn Sie Ihre Buchführung zum Beispiel von Ihrem Steuerberater erledigen lassen. Unsere Paktpartner, speziell die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern bieten entsprechende Veranstaltungen an.




