Shortcut Menü

Durch Shortcuts lassen sich einzelne Bereiche einer Webseite gezielt ansteuern.
Im InternetExplorer und im Firefox lassen sich Bereiche durch die Kombination ALT + Accesskey ansteuern.

Seitenanfang
Hauptmenü Seiteninhalt

Steuern

Seite vorlesen

Das Thema Steuern spielt bei der Wahl der Rechtsform eine entscheidende Rolle. Deshalb sollten Sie sich mit diesem Thema rechtzeitig auseinander setzen.

Die wichtigsten Steuerarten sind:

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer

Die Umsatzsteuer ist in ihrer wirtschaftlichen Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch (d.h. vom Letztverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet wird. Unternehmer und Freiberufler müssen nur die Differenz zwischen der ihren Kunden berechneten Umsatzsteuer und der von ihnen für Lieferungen und Leistungen gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) abführen. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Einkommensteuer muss grundsätzlich jeder zahlen, der Einkommen erwirtschaftet oder bezieht. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Einkommen. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens können bestimmte Aufwendungen, wie etwa Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben, abgezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Gewerbesteuer müssen Sie bezahlen, wenn Sie ein Gewerbe betreiben – wenn Sie also Unternehmerin oder Unternehmer insbesondere im Handel, Handwerk, Dienstleistungsbereich oder in der Industrie sind. Freiberufler sind dagegen nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben, zu dem über den Gewinn hinaus auch anteilige Zins- und Mietaufwendungen sowie Leasingraten zählen. Über den so genannten Hebesatz kann jede Gemeinde oder Stadt die Höhe der Gewerbesteuerbelastung selbst bestimmen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die Körperschaftsteuer ist eine Art der Einkommensteuer für juristische Personen (z.B. GmbH oder AG). Was als zu versteuerndes Einkommen gilt, bestimmt nach §8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) das Einkommensteuergesetz (EStG). Der Steuersatz beträgt seit 2008 für alle Einkommen 15 Prozent.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

All diese Steuerarten und -regelungen sollten Sie kennen, um Ihre Steuerbelastung je nach Rechtsform abzuschätzen.

Beratung

Wichtig ist, dass Sie vor der Eröffnung Ihres Unternehmens mit einem Steuerberater reden. Er kann Ihnen die Arbeit erleichtern und Fehler in Ihren Planungen aufzeigen.

Infomaterial:

Weitere Informationen:

Fusszeile