KG (Grundform)
Seite vorlesenDie gesetzlichen Grundlagen für die Kommanditgesellschaft finden sich in den §§ 161 bis 171a des Handelsgesetzbuchs (HGB). Von einer OHG unterscheidet sich die KG im wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf die genau bezifferte Kommanditeinlage beschränkt ist, die auch in das Handelsregister eingetragen wird. Die beschränkt haftenden Gesellschafter werden Kommanditisten, die voll haftenden Komplementäre genannt. Dass die Gesellschafter unterschiedliche Risiken tragen, wirkt sich auch auf die Struktur aus. Die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) ist wesentlich stärker als die der beschränkt haftenden Kommanditisten, die insbesondere von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen sind und daher auch keinem Wettbewerbsverbot unterliegen.

