GmbH & Co. KG
Seite vorlesenDie GmbH & Co. KG stellt einen Sonderfall der Kommanditgesellschaft dar. Persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH, was letztendlich zu einer mittelbaren Haftungsbegrenzung führt. Dieser Umstand muss im Namen gekennzeichnet werden, üblicherweise durch den Rechtsformzusatz "GmbH & Co. KG".
Die Geschäftsführung wird von der Komplementär-GmbH wahrgenommen (also von deren Geschäftsführern): das bedeutet, dass die Willensbildung innerhalb der GmbH & Co. KG wird von der GmbH gelenkt wird.
Die Form der GmbH & Co. KG wird häufig auch dann verwendet, wenn eine Vielzahl von Kommanditisten Geldbeträge einbringen und aufgrund des hohen Finanzvolumens niemand die Position des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen will. Beispiele dafür sind Immobilien-Objektgesellschaften oder Schiffsbeteiligungen.

