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Einzelunternehmen

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Bei Einzelunternehmen wird die unternehmerische Tätigkeit durch lediglich eine natürliche Person - und damit ohne die Beteiligung weiterer natürlicher oder juristischer Personen - ausgeübt. Ob eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist, hängt von Art und Umfang des Geschäftsbetriebes ab. Wer lediglich als Kleingewerbetreibender aktiv wird (nicht kaufmännisch im Sinne des HGB) muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Wer jedoch von Art und Umfang des Geschäftsbetriebes (Umsatz, Beschäftigte, Standorte, etc.) kaufmännisch tätig werden muss , bedarf sehr wohl einer Handelsregistereintragung.

  • Vorteile
    Einfache Gründung; geringe Gründungskosten; kein Mindestkapital erforderlich; volle Kontrolle und Selbständigkeit des Unternehmers, alleinige Geschäftsführung; ungeteilter Gewinn.
  • Nachteile
    Unbeschränkte Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen.

Ausführlichere Informationen über die Rechtsform des Einzelunternehmens bietet Ihnen das nachfolgende Informationsangebot der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

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