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Gründungsformalitäten - der Weg zum Ziel

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Ihren neu gegründeten Betrieb müssen Sie bei verschiedenen Stellen anmelden und eintragen lassen. Der  Weg durch das "Labyrinth der Behörden" ist aber gar nicht so lang.

Formalitäten planen

Planen Sie alle Anmelde- und Gründungsformalitäten sorgfältig und bereiten Sie die notwendigen Formulare und Unterlagen vor. Sie vermeiden dadurch Unannehmlichkeiten und evtl. sogar Bußgelder.

Gewerbeamt - Gewerbeanmeldung

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen wollen, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anzeigen. Dieses bestätigt Ihnen die Anmeldung und informiert neben der ggf. zuständigen Kammer noch eine Reihe anderer Ämter und Institutionen wie

  • das Finanzamt
  • die Berufsgenossenschaft
  • das statistische Landesamt
  • das Gewerbeaufsichtsamt

Bei folgenden Behörden sollten Sie die Betriebseröffnung unabhängig davon selbst anzeigen.

Finanzamt - Steuernummer

Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Existenzgründung. Sie erhalten dann Ihre Steuernummer.

Gewerbeaufsichtsamt - Betriebsräume

Bei Ihrem Gewerbeaufsichtsamt sollten Sie sich rechtzeitig vor Gründung oder Übernahme Ihres Betriebes erkundigen, ob die von Ihnen geplanten Betriebsräume den Bestimmungen entsprechen und in welchem Umfang Sozialräume vorgeschrieben sind. Dies gilt auch für Freiberufler mit Angestellten.

Bauamt - Nutzungsänderung

Wenn Sie Räume, die bisher anders genutzt waren, künftig als Ihre Betriebsräume nutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Die Planung gewerblicher Um- und Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden.

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit - Betriebsnummernvergabe

Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, erhalten Sie vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Antrag eine Betriebsnummer, die Sie für die Meldung Ihrer Beschäftigten bei der Sozialversicherung benötigen. Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, denn die Betriebsnummer ist an den Inhaber des Betriebes gebunden. Ein "Schlüssel-Verzeichnis" gibt Auskunft über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten; die Schlüsselnummern benötigen Sie für die Anmeldung Ihrer Beschäftigten bei der Krankenkasse.

Die Vergabe der Betriebsnummer erfolgt durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in
66121 Saarbrücken, Eschberger Weg 68
Telefon: 0180 1 664466 (3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise.)
Fax: 0681/849-499
BA-Homepage: http://www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung > Betriebsnummern-Service

Krankenkasse - Meldepflicht

Ihre Mitarbeiter müssen bei Ortskrankenkassen oder den zuständigen Innungskrankenkassen bzw. Ersatzkassen angemeldet werden. Dies muss mit dem Vordruck im Versicherungsnachweisheft umgehend nach Einstellung bzw. Übernahme der Mitarbeiter erfolgen, damit diese den Krankenversicherungsschutz genießen. Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Betriebsnummer.

Berufsgenossenschaft — Unfallversicherung für Mitarbeiter und Unternehmer

Der Berufsgenossenschaft ist der Gegenstand und die Art des Unternehmens, die Zahl der Versicherten und der Eröffnungstag oder der Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten anzuzeigen. Bei der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft müssen Sie Ihre Mitarbeiter gegen Berufsunfälle versichern. Für Existenzgründer und deren Fragen zum zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / UV-Träger der öffentlichen Hand) hat der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung die DGUV Infoline eingerichtet: 0800 60 50 40 4. Dort beantworten versierte Mitarbeiter alle Fragen zur Zuständigkeit sowie zum Meldeverfahren und können Anrufer auch gleich zum zuständigen Unfallversicherungsträger verbinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Handelsregister (Amtsgericht )

Wenn Sie sich als eingetragener Kaufmann selbständig machen oder Ihren Betrieb in der Rechtsform der GmbH, KG oder OHG gründen, werden Sie in das beim Amtsgericht geführte Handelsregister eingetragen (auch wenn Sie keinen Handelsbetrieb führen). Die Eintragung erfolgt über einen Notar.

Für Handwerker: Eintrag in die Handwerksrolle (Handwerkskammer)

Der Betrieb muss in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen werden. Von der Handwerkskammer erhalten Sie dann eine Handwerkskarte. Handwerksähnliche Betriebe werden in das Gewerbeverzeichnis eingetragen und erhalten eine Gewerbekarte. Mit dieser Karte gehen Sie zum Gewerbeamt/Gemeinde welche(s) für Ihren Betriebssitz zuständig ist.

Weitere Informationen erhalten Sie - je nach Tätigkeitsbereich -

Ein Beitrag der Handwerkskammer für München und Oberbayern

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