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Gesetze und Verordnungen

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Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV)

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.

Weiter Informationen erhalten Sie hier.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).

Das Kartellrecht umfasst:

  • das Verbot bzw. die Überprüfung von Kartellen,
  • das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und
  • die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Zusammenschlusskontrolle)

Unter unlauteren Wettbewerbshandlungen versteht man Versuche, mit unfairen und sittenwidrigen Mitteln Wettbewerber auszustechen sowie Kunden zu gewinnen und an sie zu binden.. Die Gegenmaßnahmen sind vorwiegend im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb(UWG) geregelt.

Weitere Informationen:

Industrie- und Handelskammer Nürnberg 

 

 

 

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